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Stadt Herzberg (Elster) passt Entgeltordnungen und Satzungen an

06.​07.​2026

Die Stadtverordnetenversammlung hat mehrere Entgeltordnungen und eine Satzung neu gefasst beziehungsweise angepasst. Mit den Änderungen werden rechtliche Vorgaben umgesetzt, die Satzungsstruktur vereinheitlicht und Regelungen an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst. Ziel ist es, die Regelungen verständlicher, transparenter und rechtssicher zu gestalten.

Dabei handelt es sich überwiegend um redaktionelle und rechtliche Anpassungen sowie um Aktualisierungen aufgrund geänderter gesetzlicher Anforderungen und gestiegener Betriebs- und Unterhaltungskosten. Gleichzeitig wurden die Regelungen vereinfacht und an die heutige Nutzung der städtischen Einrichtungen angepasst.

 

Ein besonderes Anliegen der Stadt Herzberg (Elster) bleibt die Unterstützung des Ehrenamtes. Vereine und gemeinnützige Organisationen sollen auch weiterhin gute und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit vorfinden. Deshalb wurden die Regelungen so gestaltet, dass die Nutzung städtischer Fahrzeuge und Einrichtungen weiterhin möglich bleibt und die Bedürfnisse von Vereinen sowie von Kindern und Jugendlichen besonders berücksichtigt werden.

 

Folgende Regelungen treten in den kommenden Monaten in Kraft:

  • ab 6. Juli 2026

    • Entgeltordnung für die Nutzung des Schwimmbades der Stadt Herzberg (Elster)

    • Satzung über die Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreterin oder Vertreter der Stadt Herzberg (Elster) in rechtlich selbstständigen Unternehmen

  • ab 1. August 2026

    • Entgeltordnung über die Nutzung städtischer Fahrzeuge durch Vereine und gemeinnützige Organisationen

    • 2. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung des Bürgerzentrums der Stadt Herzberg (Elster)

  • ab 1. Januar 2027

    • Entgeltordnung über die Nutzung städtischer Einrichtungen

       

Alle Satzungen und Entgeltordnungen werden jeweils mit ihrem Inkrafttreten online öffentlich bekannt gemacht und auf der Internetseite der Stadt unter Satzungen & ortsrechtliche Vorschriften veröffentlicht.

 

Bei Fragen zu den neuen Regelungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gern zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Stadt Herzberg (Elster) passt Entgeltordnungen und Satzungen an

Herzberg/Elster